AGB Ausbildung
1.Vertragsgegenstand
K-SWISS Sicherheitszentrum GmbH bietet den Kunden die auf der vorhergehenden Seite (Anmeldeformular) definierte Ausbildung zu den entsprechend aufgeführten Konditionen an.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Kunden und K-SWISS Sicherheitszentrum GmbH kommt mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars zu Stande.
3. Zahlungsbedingungen
Die im Anmeldeformular definierten Kosten sind nach Erhalt der Rechnung innert 10 Tagen zu begleichen. Teilnahmeberechtigt an den Ausbildungen ist man, wenn die unterzeichnete Anmeldung zugestellt und die Kurskosten vollumfänglich bezahlt wurden. Entschädigungskosten infolge der Absage werden gemäss Punkt 4. Absagen jedoch in Rechnung gestellt.
4. Absagen
Die Abmeldung hat schriftlich auf dem Postweg zu erfolgen. Abmeldungen führen in jedem Fall zu einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von SFr. 350.00.
Erfolgt die Abmeldung im Zeitraum
Bis 90 Tage vor Ausbildung,
sind 20% der vereinbarten Ausbildungskosten gemäss Ausbildungsauftrag oder Ausbildungsausschreibung zu zahlen.
60 Tage vor Ausbildungsbeginn,
sind 50% der vereinbarten Ausbildungskosten gemäss Ausbildungsauftrag oder Ausbildungsausschreibung zu zahlen.
30 Tage vor Ausbildungsbeginn,
sind 100% der vereinbarten Ausbildungskosten gemäss Ausbildungsauftrag oder Ausbildungsausschreibung zu zahlen.
Ist ein/e Teilnehmer/in infolge Unfalls vor Ausbildungsbeginn verhindert, so können allenfalls bei einer positiven Entscheidung der Geschäftsleitung des K-Swiss Sicherheitszentrum GmbH gegen Vorweisung eines Arztzeugnisses 50% der Kurskosten allenfalls zurückerstattet werden.
5. Urheberrechte
Sämtliche Ausbildungsdokumentationen unterliegen dem geistigen Eigentum des K-SWISS Sicherheitszentrums GmbH. Eine Vervielfältigung, Teilauszüge oder andere Weiterverwendung dieser ist ohne schriftliche Genehmigung des K-SWISS Sicherheitszentrums strikte untersagt. Zuwiderhandlungen werden rechtlich geahndet.
6. Ausschluss von der Ausbildung
Wenn sich ein/e Teilnehmer/in während der Ausbildung verhält, dass der Unterricht nicht ordnungsgemäss durchgeführt werden kann, so besteht die Möglichkeit, diese Person nach einem mündlichen Verweis von der Ausbildung auszuschliessen. Die Person verliert das Anrecht auf Ausbildungskostenrückerstattung.
7. Datenschutz
K-SWISS Sicherheitszentrum GmbH versichert bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sowie Fotomaterialien und Videos, welche für Werbezwecke genutzt werden, die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes und der einschlägigen Rechtsnormen zu beachten.
8. Haftung
Die Teilnehmer/innen oder deren Firmen oder die Bezugsperson, welche in der Anmeldung aufgeführt sind, haften solidarisch mit für allenfalls entstandene Kosten bei Absagen oder nicht Bezahlung von offenen Guthaben bei K-SWISS Sicherheitszentrum,welche aus der Anmeldung entstehen.
9. Versicherung
Jede/r Teilnehmer/in ist selbst verpflichtet, für Personen- und Materialschäden, die während des Unterrichtes entstehen können, entsprechend versichert zu sein. K-SWISS Sicherheitszentrum GmbH sowie deren Versicherung kommen für solche Schäden nicht auf.
10. Ausfall / Verschiebung
Kann die Ausbildung infolge höherer Gewalt wie Unwetter, behördlicher Massnahmen, Epidemien, Pandemien, politischer Unruhen, Streiks, Demonstrationen, schwierigen Verkehrsverhältnissen, Sperrung von Strassen oder ähnlicher unvorhersehbarer Vorkommnisse nicht durchgeführt werden, so wird ein Ersatztermin definiert, auf welchen diese verschoben wird. Eine Rückerstattung oder Teilrückerstattung bei bereits stattgefunden Ausbildungstagen wird nur möglich, wenn keine Ersatztermine innerhalb von zwei Jahren von der K-SWISS Sicherheitszentrum GmbH angeboten werden können.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrags davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die der ursprünglichen Fassung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
12. Gerichtsstand
Die vorliegenden AGB unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand für alle entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von K-SWISS Sicherheitszentrum GmbH. Es ist jedoch berechtigt, ihre Ansprüche nach eigener Wahl auch am Wohnsitz bzw. Sitz des Teilnehmers geltend zu machen.