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GRUNDLAGE ZUR KURSANMELDUNG UND KURSTEILNAHME |
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Die Anmeldung an einen Kurs kann nur berücksichtigt werden, wenn sie termingerecht gemäss ausgeschriebenen oder vereinbarten Anmeldetermin bei der K-SWISS eintrifft. Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Zur Anmeldung füllen Sie bitte das Formular [6 KB]
aus, unterschreiben Sie es und senden Sie an uns.
Die Kursdurchführung (Mindestzahl von Teilnehmer) wird jedem angemeldeten Teilnehmer 10 Tage nach Anmeldefirst telefonisch oder per Mail bestätigt. Bei Firmen wird dies der Geschäftsleitung mitgeteilt.
Das Kursgeld ist spätestens 30 Tage vor Kursbeginn auf das entsprechende Konto mittels Einzahlungsschein zu vergüten. Falls das Kursgeld nicht eingezahlt wird, so kann am Kurs nicht teilgenommen werden. Für die administrativen Aufwendungen durch Anmeldung und nicht Einzahlung kann eine Umtriebsentschädigung von SFr. 100.00 bis SFr. 500.00 pro Person geltend gemacht werden. Wenn genügend Teilnehmer vorhanden sind, kann nach Absprache mit der K-SWISS ein Spezialkurs für eine Firma durchgeführt werden. Es empfiehlt sich, solche Vorhaben frühzeitig abzusprechen, da die Instruktoren sehr ausgelastet sind.
Eine Rückvergütung des Kursgeldes entfällt bei Fernbleiben vom Kurs. Anspruch auf eine Teilrückvergütung hat, wer sich mindestens 14 Tage vor Kursbeginn schriftlich entschuldigt. Wenn ein/e Teilnehmer/in die Bedingungen nicht erfüllt oder sich am Kurs nicht entsprechend benimmt, steht es der K-SWISS frei, diesen abzuweisen oder vom Kurs wegzuschicken. Bei einer Wegweisung vom Kurs infolge unkorrekten Verhaltens besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des Kursgeldes. In anderen Fällen je nach Ermessen der Kursleitung.
Wenn Sie noch Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Gerne beraten wir Sie bei Unklarheiten.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung [6 KB]
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