- Wir bieten ein breites Spektrum an Aus- und Weiterbildungen im Sicherheitsbereich an.
- Unser Ausbildungszentrum hat sich als eine der führenden und innovationsstärksten Ausbildungsinstitutionen im Sicherheitsbereich etabliert.
- Profitieren Sie vom umfassenden Wissen unserer Instruktoren.
- In den zahlreichen praktischen Übungen erfolgt die Vernetzung von Theorie und Praxis.
- Individuelle Ausbildungen je nach Bedürfnis und Fachbereich werden mit den Kunden speziell besprochen und erstellt.
- Sie können ein auf Ihre Firma zugeschnittenes Grundausbildungsmodul mit entsprechenden Weiterausbildungsmöglichkeiten zusammenstellen.
- Alle Ausbildungskurse werden mit einer schrifltichen und mündlichen Prüfung abgeschlossen. Beim erfolgreichem Bestehen dieser werden einzelne Kurse in den anerkannten Fachausweise eingetragen.
- Die Kursabsolventen erhalten noch zusätzlich eine Kursbestätigung.
- Unsere Ausbildung ist kantonal anerkannt.
- Ab 01.Januar 2018 wird unser Lehrgang FSB auch vom Bund subventioniert. Nähere Informationen hier [2'342 KB]
Die Anmeldung an einen Kurs kann nur berücksichtigt werden, wenn sie termingerecht gemäss ausgeschriebenen oder vereinbarten Anmeldetermin beim K-SWISS Sicherheitszentrum GmbH eintrifft. Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Zur Anmeldung füllen Sie bitte das Formular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie an uns. Sie können aber das Anmeldeformular auf unserer Internetseite downloaden.
Die Kursdurchführung (bei Mindestzahl von Teilnehmern) wird jedem angemeldeten Teilnehmer 10 Tage nach Anmeldefirst telefonisch oder per Mail bestätigt. Bei Firmen wird dies der Geschäftsleitung mitgeteilt.
Das Kursgeld ist spätestens 30 Tage vor Kursbeginn auf das entsprechende Konto mittels Einzahlungsscheines zu vergüten. Falls das Kursgeld nicht eingezahlt wird, so kann am Kurs nicht teilgenommen werden. Für die administrativen Aufwendungen durch Anmeldung und nicht Einzahlung kann eine Umtriebsentschädigung von SFr. 100.00 bis SFr. 500.00 pro Person geltend gemacht werden. Wenn genügend Teilnehmer vorhanden sind, kann nach Absprache ein Spezialkurs für eine Firma durchgeführt werden. Es empfiehlt sich, solche Vorhaben frühzeitig abzusprechen, da die Instruktoren sehr ausgelastet sind.
Eine Rückvergütung des Kursgeldes entfällt bei Fernbleiben vom Kurs. Anspruch auf eine Teilrückvergütung hat, wer sich mindestens 14 Tage vor Kursbeginn schriftlich entschuldigt. Wenn ein/e Teilnehmer/in die Bedingungen nicht erfüllt oder sich am Kurs nicht entsprechend benimmt, steht es der K-SWISS frei, diesen abzuweisen oder vom Kurs wegzuschicken. Bei einer Wegweisung vom Kurs infolge unkorrekten Verhaltens besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des Kursgeldes. In anderen Fällen je nach Ermessen der Kursleitung.
Wenn Sie noch Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Gerne beraten wir Sie bei Unklarheiten. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!